ZIVILRECHT

ΑΣΤΙΚΟ ΔΙΚΑΙΟ

  • Zivilrecht ist das Rechtsgebiet, das Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten (natürlichen oder juristischen) Personen regelt. Es ist Teil des Privatrechts. Es ist das Rechtsgebiet, das sich als erstes entwickelt hat und auf dem die restlichen Gebiete des Privatrechts basieren. In Griechenland wird das Zivilrecht vom Zivilgesetzbuch geregelt, das wie auch in Deutschland hauptsächlich aus fünf Teilen besteht:

    1) Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts

    Dieser Teil beinhaltet allgemeine Definitionen, die das Zivilrecht betreffen, wie z.B. was ist eine natürliche oder juristische Person, was ist eine Willenserklärung oder ein Rechtsgeschäft, wie und wann ist eine Vertragsabschliessung gültig, welche sind die Konsequenzen eines Willensmangels (Irrtum, arglistige Täuschung, Drohung) usw.

    2) Schuldrecht

    Das Schuldrecht regelt die Schuldverhältnisse, das heißt die Rechtsverhältnisse mit denen eine Person einer anderen eine Leistung schuldet. Zwei sind seine Hauptgegenstände, die vertraglichen und die gesetzlichen Schuldverhältnisse. Das Schuldrecht regelt die Rechte und Verpflichtungen zwischen Schuldner und Gläubiger auf eine Leistung, die nicht vereinbarte Ausgang einer Schuld (nicht in der Lage sein eine Leistung zu vollbringen, Säumigkeit, mangelnde Leistung des Schuldners), Sonderverträge und unerlaubte Handlung.

    3) Sachenrecht

    Das Sachenrecht regelt die absoluten Rechte auf Sachen, wie den Besitz, den Nießbrauch, die Dienstbarkeit, das Pfand, die Hypothek. Das Sachenrecht definiert welche diese Rechte sind, was sie beinhalten, wie sie gegründet werden, wie sie übertragen und beschützt werden.

    4) Familienrecht

    Das Familienrecht regelt alles was mit der Ehe zusammenhängt, die Verpflichtungen und Rechte der Eheleute, die Ehescheidung, das Erziehungsrecht auf die Kinder, die Rechte und Verpflichtungen der Eltern und Kinder allgemein, die Adoption und alles was mit den Alimenten zwischen Eheleuten und Verwandten zu tun hat. 

    5) Erbrecht

    Das Erbrecht regelt alles was mit der Rechtsnachfolge, dem Testament, den veräußerbaren Rechten an die Erben, dem Pflichtteilrecht usw. zu tun hat.

    Die Rechtsdienstleistungen die wir in unserer Kanzlei anbieten beinhalten neben anderen:

    • Einreichung von Scheidungen.
    • Einreichung jeder Art von Klagen.
    • Anforderung auf Unterhalt-Sorgerecht für Kinder.
    • Anerkennung von Kindern die außerehelich geboren wurden.
    • Eheschließung von Ausländern in Griechenland.
    • Einleitung von Mahnverfahren in Griechenland (Erlass eines Mahnbescheids,  Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids, Inkasso, Einspruchsverfahren gegen einen Vollstreckungsbescheid, Beschlagnahmungen usw.).
    • Erbrecht (Veröffentlichung von Testamenten, Annahme des Erben, Ausschlagung der Erbschaft, Erbschein).
    • Eintreibung von Schulden der Gemeinden an Privatpersonen.

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