HANDELSRECHT

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Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit dem Recht der Kaufläute beschäftigt. Der Handel besteht aus einer Reihe von Verfahren mit dem Zweck einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Der Handel vermittelt zwischen Produktion und Verbrauch und trägt effizient dazu bei die sogenannten „Wirtschaftsgüter“ in Umlauf zu bringen. Teil des Handelsrechts mit besonders großer Bedeutung ist das Gesellschaftsrecht. Gesellschaft ist die vertragliche Verbindung von zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln. Eine Gesellschaft kann aus zahlreichen Formen bestehen, wie zum Beispiel der GmbH, der Kommanditgesellschaft, der Aktiengesellschaft usw.
Der Aufstieg und Fall hängen im Wirtschaftsleben abgesehen vom betriebswirtschaftlichen Geschick des Unternehmens auch von der rechtlichen Absicherung im gesamtwirtschaftlichen Kontext ab.
Die vielen möglichen Unternehmensformen in Griechenland, ob Einzelunternehmen oder Gesellschaft, bedingen eine Vielzahl an Rechtsfragen. Diese ergeben sich nicht erst mit Beginn der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit, sondern bereits im Vorfeld bei der Gründungsplanung, der Finanzierung und der Vertragsgestaltung.
Konkreter müssen, bei einer Gesellschaft bevor diese auf dem griechischen Markt aktiv wird, folgende Fragen gestellt werden:
- die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform.
- die vertragliche Bindung sowie Verpflichtungen zu Mitgesellschaftern.
- wer wird der gesetzliche Vertreter und Verwalter der Gesellschaft.
Mit Beginn der wirtschaftlichen Betätigung
- wie soll sich die Willensbedingung der Gesellschaft vollziehen?
- wie schlichtet man Streit zwischen den Gesellschaftern?
- was ist beim Umgang mit den Beschäftigten zu beachten?
- wie sollte bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten gehandelt werden?
Bei persönlichen Konflikten der Gesellschafter sollte man über folgende Fragen nachdenken:
- wie trennen sich die Gesellschafter.
- wie wird die Gesellschaft aufgelöst.
- was passiert mit dem Vermögen oder den Schulden der Gesellschaft?
Generell kann die Gründung und Leitung einer Gesellschaft neue Chancen eröffnen, gleichzeitig birgt eine Gesellschaft aber auch Risiken und das besonders in Griechenland nach der Erscheinung der Finanzkriese und deren zusammenhängenden Wirtschaftsschwankungen. Mit der Hilfe unserer Kanzlei haben schon viele Klienten dieses Abenteuer in Angriff genommen, ihre Probleme gemeistert und ihr erhofftes Ziele erreicht.
Wir bieten hochwertige Rechtsberatung und Dienstleitungen an natürliche und juristische Personen, sowie an Unternehmen und Konzerne in allen Bereichen des griechischen Handelsrechts an.
Die von uns angebotenen juristischen Dienstleistungen in Hinblick auf das griechische Handels- und Gesellschaftsrecht sind unter anderem folgende:
- Gründung und Betreuung jeder Art von Handelsgesellschaften in Griechenland, z.B., Aktiengesellschaft (A.G., auf Gr Anonymi Eteria kurz A.E),
GmbH (auf Gr. EPE),
Kommanditgesellschaft (KG, auf Gr. Eterorythmi Eteria.), u.a.
- Handelsmarken (Eintragung der Marke beim Register des Handelsministeriums in Athen incl. Recherche, einreichen der Unterlassungsklage bei Verletzung der Markenrechte.
- Wettbewerbsrecht.
- Unternehmensfusionen/Unternehmensakquisitionen.
- Wertpapierrecht (Scheck, Wechsel usw.).
- Betreuung beim Einstieg in den griechischen Markt, insbesondere in der Tourismusbranche in Halkidiki (Gewerbeanmeldung, Beantragung der Gewerbeerlaubnis, Erledigung von Formalitäten bei den Ämtern).